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Landesfamilienpass 2024 - jetzt abholen"

Landesfamilienpass – Gutscheine 2024
 
Der neue Landesfamilienpass und die Gutscheine 2024 liegen im Bürgerbüro Dornhan und bei allen Ortsverwaltungen zur Abholung bereit.
 
Neben den Eltern können auch fest eingetragene Begleitpersonen (maximal 3) den Pass zusammen mit den Kindern benutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen höchstens zwei ausgewählt werden.
 
Soweit bereits in den vergangenen Jahren ein Landesfamilienpass ausgestellt wurde, gilt dieser weiterhin. Nach Vorlage des Passes werden die Gutscheinhefte für 2024 ausgegeben.
 
Der berechtigte Personenkreis kann zum Beispiel mit den Gutscheinkarten 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses Museen wie das Mercedes-Benz-Museum, das Porsche-Museum oder das Freilichtmuseum Beuren kostenfrei besuchen. Außerdem bietet der Freizeitpark Tripsdrill sowie die Wilhelma in Stuttgart ermäßigten Eintritt.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg oder unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/gerechtes-baden-wuerttemberg/familie-kinder/landesfamilienpass.
 
Einen Landesfamilienpass erhalten:

  • Familien, mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, und ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 v. H. in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie - bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
  • Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig.

 
Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt folgende Unterlagen mit:

  • den bisherigen Familienpass (falls bereits ausgestellt),
  • einen Nachweis über Kindergeld für Kinder über 18 Jahre,
  • den aktuellen Leistungsbescheid, wenn Sie Kinderzuschlag oder ALG II beziehen,
  • Personalausweis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung.

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Dornhan
Obere Torstraße 2
72175 Dornhan
Tel.: 07455 93810
Fax: 07455 938133
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