Stadt Dornhan

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Auf einen Blick

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Dornhan werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier auf der Internetseite der Stadt Dornhan veröffentlicht.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Dornhan beim Hauptamt, Obere Torstraße 2, kostenlos eingesehen werden. Als Ausdruck sind sie kostenpflichtig.
Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Adresse (gegen Kostenerstattung) auch zugesandt werden.

Weitere Informationen können Sie in der

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

nachlesen.

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Dornhan
Obere Torstraße 2
72175 Dornhan
Fon: 07455 93810
Fax: 07455 938133
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr