Auf einen Blick
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Dornhan werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier auf der Internetseite der Stadt Dornhan veröffentlicht.
Bei sondergesetzlichen Bestimmungen, dies gilt insbesondere für die Bekanntmachung der Bebauungspläne, ist das Mitteilungsblatt das rechtswirksame Bekanntmachungsorgan.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Dornhan beim Hauptamt, Obere Torstraße 2, kostenlos eingesehen werden. Als Ausdruck sind sie kostenpflichtig.
Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Adresse (gegen Kostenerstattung) auch zugesandt werden.
Weitere Informationen können Sie in der
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
nachlesen.
Bereitgestellt am:
zur Zeit sind keine öffentlichen Bekanntmachungen vorhanden