Im Überblick
Bauplatzpreise - Wohnbauland - Stand: 01.01.2021
Wohnbauland (Neubaugebiet, einschließlich Erschließungs- und Anliegerbeiträge)
Bauzwang:
2 Jahre ab Kaufvertragsdatum
- Dornhan
110,00 €/m²
- Bettenhausen
80,00 €/m²
- Busenweiler
70,00 €/m²
- Fürnsal
85,00 €/m²
- Leinstetten
80,00 €/m²
- Marschalkenzimmern
85,00 €/m²
- Weiden
90,00 €/m²
Diese Preise gelten für bestehende Baugebiete. Für Baugebiete, die ab 2021 neu erschlossen werden, werden die Bauplatzpreise jeweils kalkuliert und festgesetzt.
Der Verkaufspreis ab einer 3-geschossigen Bauweise beträgt in
- Dornhan
125,00 €/m² - Stadtteile
100,00 €/m²
Bauplatzpreise - Gewerbebauland - Stand: 01.01.2016
Gewerbebauland (einschließlich Erschließungs- und Anliegerbeiträge)
- Gesamtstadt Dornhan
30,00 €
Bodenrichtwerte
Gutachterausschuss
Seit 01.01.2019 hat sich der Gutachterausschuss der Stadt Dornhan dem gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N., der Gemeinde Epfendorf und der Gemeinde Fluorn-Winzeln angeschlossen.
Die Geschäftsstelle ist bei der Stadt Oberndorf, Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a. N., Gutachterausschuss(@)Oberndorf.de eingerichtet.
Ansprechpartnerin ist Frau Anne-Kathrin Klöpfer, anne-kathrin.kloepfer(@)oberndorf.de, Tel.: 07423 77-1316.
Ermittlung von Bodenrichtwerten
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe des Gutachterausschusses. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in einem 2-jährigen Turnus zu ermitteln. Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N. hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 die Bodenrichtwerte der Stadt Dornhan zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 sind in der Bodenrichtwertkarte dargestellt.
Bodenrichtwertauskünfte
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte werden entsprechend dem Aufwand nach § 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N. vom 19.12.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007, in Verbindung mit Ziffer 16.2 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung berechnet.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für die Städte Oberndorf a.N. und Dornhan sowie die Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln können direkt in BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) eingesehen werden. Zum Starten der Anwendung müssen die Nutzungsbedingungen in BORIS-BW akzeptiert werden, danach auf die Grafik klicken.
Anmerkung zu der Darstellung der landwirtschaftlichen Flächen in BORIS-BW:
In der Detailinformation gibt es zwei Registerkarten zum Auswählen. Eine Registerkarte beinhaltet die Informationen für die Nutzung Grünland, die andere Registerkarte die Informationen für die Nutzung Acker.