Informationen zum Fundbüro
Viele Menschen verlieren im Laufe der Zeit persönliche Gegenstände oder finden Sachen von anderen Personen. In den meisten Fällen führt der Weg zum Fundbüro. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen des Fundbüros begründet sich auf die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei im Zusammenhang mit Fundgegenständen oder verlorenen Sachen nehmen Sie bitte Kontakt mit einer unserer Mitarbeiterinnen auf.
Tiere als Fundsachen
Tiere können hier auf dem Rathaus bzw. in den Ortsverwaltungen nicht angenommen werden.
Der Tierschutzverein Oberndorf a.N., Dieselhalde 1, 78727 Oberndorf a.N., Tel. 07423 7185, kann Ihnen bei zugelaufenen oder aufgefundenen Hunden oder Katzen weiterhelfen, ebenso bei anderen Fundtierarten.
Aufbewahrungsfrist und Erwerb des Eigentums an der Fundsache
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes beim Fundbüro erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder dieser sein Recht beim Fundbüro angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
Weitere Hinweise
Größere Fundsachen, z.B. sperrige Gegenstände, können wir ebenfalls nicht annehmen. Wenn Sie uns die Fundsache anzeigen, können wir den Bauhof beauftragen, den Gegenstand abzuholen.