Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027

Liebe Eltern,

Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung an Grundschulen. Dieser beginnt mit der Klassenstufe 1 ab dem ersten Schultag im Schuljahr 2026/27. Der Anspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Die Zeit, in der das Kind unterrichtet wird, wird angerechnet. Auch die Ferienzeiten werden durch den Rechtsanspruch abgedeckt. So können die Kinder also bei Bedarf auch in den Schulferien 8 Stunden pro Tag betreut werden. Nur an 20 Tagen in den Ferien findet kein Betreuungsangebot statt. Diese Angebote sind kostenpflichtig.

Sie können entscheiden, in welchem Umfang Sie den Betreuungsanspruch ihres Kindes wahrnehmen möchten.

Die Höhe der Elternbeiträge für die kostenpflichtigen Betreuungsangebote wurde neu kalkuliert und wird in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2026 verabschiedet. Die Gebühren werden dann zum neuen Schuljahr 2026/27 entsprechend angepasst. Die voraussichtlichen Gebühren sind in dem nachfolgenden Gebührenverzeichnis aufgeführt.

Download (Voraussichtliches Gebührenverzeichnis)

Ablauf der Bedarfsmitteilung

  • An dieser Befragung beteiligen können sich Eltern von Kindern, die an einer der drei Grundschulen der Stadt Dornhan (Dornhan, Weiden/MZ, Leinstetten) im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 1 eingeschult werden. Die Umfrage ist für jedes Kind separat auszufüllen.
  • Die Frist der Bedarfsmeldung läuft bis zum 30.04.2026.
  • Eine frühzeitige Anmeldung der Bedarfe Ihrerseits ermöglicht uns ein frühzeitiges Erkennen der tatsächlichen Bedarfe. So können Personal und Räumlichkeiten besser geplant werden.
  • Bis spätestens 15.05.2026 ist die Stadt Dornhan verpflichtet die gemeldeten Bedarfe der Erziehungsberechtigten an den Landkreis Rottweil zu melden (§ 8c Abs. 2 Schulgesetz). Die Stadt Dornhan wird hierzu die Ergebnisse der Umfrage anonymisiert als Gesamtanzahl an das Jugend- und Versorgungsamt weiterleiten.
  • Der Stadt Dornhan ist bewusst, dass sich durch die Stundenpläne, die erst im September 2026 bekannt werden, Änderungen in Ihrem Betreuungsbedarf ergeben können. Diese können Sie dann selbstverständlich noch abändern/nachmelden. Aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht und zur Personalplanung ist es dennoch notwendig, bereits jetzt die voraussichtlichen Bedarfe aktiv anzumelden.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich jederzeit per E-Mail an hauptamt@dornhan.de oder telefonisch unter 07455 9381-17 oder -15 in Verbindung setzen.

Zur Umfrage

Bedarfsabfrage Ganztagsbetreuung

Bitte teilen Sie uns Ihren Betreuungsbedarf für das Schuljahr 2026/2027 mit. Ihre Angaben helfen uns bei der Planung der zukünftigen Betreuungsangebote.

Die Umfrage ist für jedes Kind separat auszufüllen.
Frist zur Bedarfsmeldung: 30.04.2026