Liebe Eltern,
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung an Grundschulen. Dieser beginnt mit der Klassenstufe 1 ab dem ersten Schultag im Schuljahr 2026/27. Der Anspruch besteht an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Die Zeit, in der das Kind unterrichtet wird, wird angerechnet. Auch die Ferienzeiten werden durch den Rechtsanspruch abgedeckt. So können die Kinder also bei Bedarf auch in den Schulferien 8 Stunden pro Tag betreut werden. Nur an 20 Tagen in den Ferien findet kein Betreuungsangebot statt. Diese Angebote sind kostenpflichtig.
Sie können entscheiden, in welchem Umfang Sie den Betreuungsanspruch ihres Kindes wahrnehmen möchten.
Die Höhe der Elternbeiträge für die kostenpflichtigen Betreuungsangebote wurde neu kalkuliert und wird in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2026 verabschiedet. Die Gebühren werden dann zum neuen Schuljahr 2026/27 entsprechend angepasst. Die voraussichtlichen Gebühren sind in dem beigefügten Gebührenverzeichnis aufgeführt.
Download (voraussichtliches Gebührenverzeichnis)
Ablauf der Bedarfsmitteilung
- An dieser Befragung beteiligen können sich Eltern von Kindern, die an einer der drei Grundschulen der Stadt Dornhan (Dornhan, Weiden/MZ, Leinstetten) im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 1 eingeschult werden. Die Umfrage ist für jedes Kind separat auszufüllen.
- Die Frist der Bedarfsmeldung läuft bis zum 30.04.2026.
- Eine frühzeitige Anmeldung der Bedarfe Ihrerseits ermöglicht uns ein frühzeitiges Erkennen der tatsächlichen Bedarfe. So können Personal und Räumlichkeiten besser geplant werden.
- Bis spätestens 15.5.2026 werden die Ergebnisse aus der Abfrage an das Landratsamt Rottweil weitergeleitet. (Vorgabe des Ganztagsförderungsgesetzes zur Überprüfung, dass die notwendigen Betreuungsplätze auch angeboten werden).
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich jederzeit per E-Mail an hauptamt@dornhan.de oder telefonisch unter 07455 9381-17 oder -15 in Verbindung setzen.