konzipiert, entwickelt und umgesetzt von cm city media GmbH
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Dies ist die Internet-Seite von der Stadt Dornhan:
https://www.dornhan.de/startseite
Wir halten uns auf unserer Internet-Seite
an die Regeln zur Barriere-Freiheit.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse.
Alle Menschen sollen die Internet-Seite nutzen können.
Zum Beispiel auch blinde Menschen.
Die Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen Barriere-frei sein.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
– Schulen
– Ämter, zum Beispiel das Finanz-Amt
– Stadt-Verwaltungen
Öffentliche Stellen müssen erklären,
wie Barriere-frei ihre Internet-Seite ist.
Das steht in der Erklärung zur Barriere-Freiheit:
Wir machen unsere Internet-Seite so Barriere-frei wie möglich.
Wir informieren zum Beispiel in Gebärden-Sprache.
Das ist für gehörlose Menschen.
Wir informieren auch in Leichter Sprache.
Barrieren auf unserer Internet-Seite
Einiges auf unserer Seite ist noch nicht Barriere-frei:
– Infos zum Herunterladen als PDF-Datei
Die Infos zum Herunterladen müssen noch
Barriere-frei gemacht werden.
Das dauert einige Zeit.
Wir arbeiten daran.
– Andere Dateien zum Herunterladen
Manche Dateien sind schwer Barriere-frei zu machen.
Diese Dateien lassen wir, wie sie sind.
E-Mail:info(@)dornhan.de
Klicken Sie hier, dann geht es zu unserem Kontakt-Formular.
Bitte gehen Sie auf der Internet-Seite nach unten.
Sie können uns dort direkt schreiben.
Wenn wir Ihnen innerhalb von 6 Wochen nicht antworten,
können Sie einen Antrag stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen auf Barriere-Freiheit
Hier stellt man den Antrag:
Überwachungsstelle für mediale Barriere-Freiheit des Landes Baden-Württemberg
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe
Internet-Seite: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
E-Mail: post(@)drv-bw.de
Die Überwachungsstelle für mediale Barriere-Freiheit des Landes Baden-Württemberg prüft Ihren Antrag.
Das kostet nichts.
Man nennt das Durchsetzungs-Verfahren.