Seite drucken
Stadt Dornhan (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachungen

Auf einen Blick

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Dornhan werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam hier auf der Internetseite der Stadt Dornhan veröffentlicht.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Dornhan beim Hauptamt, Obere Torstraße 2, kostenlos eingesehen werden. Als Ausdruck sind sie kostenpflichtig.
Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Adresse (gegen Kostenerstattung) auch zugesandt werden.

Weitere Informationen können Sie in der

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

nachlesen.

http://www.dornhan.de//de/buergerinfo/aktuell-wichtig/oeffentliche-bekanntmachungen