Neues aus dem Rathaus
Alters- und Ehejubilare - Änderung"
Ab sofort keine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Durch die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben sich in vielen Bereichen Änderungen ergeben, so auch im Bereich der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen.
Veröffentlicht wurden bisher Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag (jeweils in 5-Jahres-Schritten) sowie Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag.
Durch die Gesetzesänderung muss für eine Veröffentlichung eine Zustimmung vorliegen. Somit werden wir ab sofort keine Altersjubiläen und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt mehr veröffentlichen.
Ebenso werden wir die Daten nicht mehr an die Tageszeitungen zur dortigen Veröffentlichung weitergeben.