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Stadt Dornhan (Druckversion)

Rathaus aktuell

Schankerlaubnis (Gestattung) rechtzeitig beantragen"

Laut § 3 der Gaststättenverordnung (GastVO) ist der Antrag auf eine Schankerlaubnis nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (GastG) schriftlich und mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
 
Den Vordruck finden Sie auf unserer Homepage zum Herunterladen und ausfüllen: https://www.dornhan.de/index.php?id=543&publish[formId]=1663

Die Anträge können per E-Mail an buergerbuero@dornhan.de gesendet werden oder direkt an die jeweiligen Ortsverwaltungen.
 
Wann ist eine Gestattung zu beantragen: Nach § 12 GastG wird eine Gestattung benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend ein Alkoholausschank stattfindet. Der Alkoholausschank muss in Verbindung mit einer ofiziellen Veranstaltung erfolgen.
 
Die Gestattung kostet 17,00 € und ist nach Zustellung der Erlaubnis an die Stadtverwaltung Dornhan zu überweisen.

http://www.dornhan.de//de/buergerinfo/aktuell-wichtig/rathaus-aktuell