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Stadt Dornhan (Druckversion)

Rathaus aktuell

Beleuchtung von Gebäuden"

Mit Wirkung zum 01.09.2022 ist die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV des Bundes in Kraft getreten. Hiermit werden zur Sicherung der Energieversorgung kurzfristig wirksame Maßnahmen geregelt. 
Im § 8 Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern ist u.a. geregelt, dass die "Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt ist. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. 
Die Untersagung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. "
 
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Beleuchtung ihrer Gebäude zu überprüfen und diese ggf. abzuschalten.

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