Stadt Dornhan

Seitenbereiche

Wichtige Links

Startseite 5 | Inhalt 6 | Impressum | Hilfe 8

Darstellung

Darstellung verkleinernDarstellung auf Browserstandard zurücksetzenDarstellung vergrößern

Farrenstall Dornhan
Schloss Leinstetten
 
Stadt Dornhan
Pfingstmarkt Leinstetten
 

Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Seit 1. Juni 2004 wird in den Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen der Auslandskrankenschein schrittweise durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) ersetzt. Damit wird für gesetzlich Krankenversicherte der Zugang zu den medizinisch erforderlichen Leistungen bei Reisen in diese Staaten vereinfacht.

Die neue Europäische Krankenversicherungskarte gilt wie bisher der Auslandskrankenschein nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitsuche, Studium). Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Als Inhaber einer EHIC haben Sie in Ihrem Reiseland dieselben Leistungsansprüche wie ein Versicherter dieses Landes. Das heißt aber auch, dass Sie wie diese Versicherten die für das Krankenversicherungssystem Ihres Reiselandes üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen zu tragen haben.

Hinweis: Im Ausland gelten andere versicherungsrechtliche Besonderheiten (z.B. Abrechnung als Sachleistung oder im Wege der Kostenerstattung) als in Deutschland. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Reisebeginn bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) die "Merkblätter zur Krankenversicherung bei Urlaub im Ausland" zu beschaffen. Die Merkblätter gibt es für sämtliche EU-Staaten und eine Reihe weiterer Staaten und sie können auch online bei der DVKA abgerufen werden.

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird den Versicherten zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt. In Deutschland haben die Krankenkassen in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte angebracht.

Für Reisen in bestimmte Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, benötigen Sie weiterhin den Auslandskrankenschein. Dazu zählen z.B. die Balkanstaaten (Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro) oder die Mittelmeeranrainer Tunesien und Türkei.

Achtung: Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Europäische Krankenversicherungskarte oder den Auslandskrankenschein dafür nicht einsetzen. Eine solche Behandlung sollte wie bisher nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.

Zuständig:

Ihre Krankenkasse

Achtung: Für den Personenkreis der nach § 264 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) betreuten Sozialhilfebezieher besitzt der Auslandskrankenschein beziehungsweise die Europäische Krankenversicherungskarte oder die Provisorische Ersatzbescheinigung generell keine Gültigkeit. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen deshalb, sich vor Reiseantritt mit dem Sozialhilfeträger in Verbindung zu setzen.

Ablauf:

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welcher Krankenversicherungsschutz für Ihr Reiseland besteht. Wenn zwischen Deutschland und Ihrem Urlaubsland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollten Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, da Sie sonst keinerlei Versicherungsschutz haben und anfallende Arzt- oder Krankenhauskosten selbst bezahlen müssen.

Tipp: Viele Krankenkassen kooperieren mit privaten Krankenversicherungsunternehmen und bieten günstige Tarife für ihre Versicherten an. Fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.

Achtung: Die neue Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt nicht die private Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt auch für diese Zwecke ratsam.

Weitere Informationen

Information

Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Kontakt

Stadt Dornhan
Obere Torstraße 2
72175 Dornhan
Fon: 07455 93810
Fax: 07455 938133
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Kontaktdaten/Urheberrecht

Stadtverwaltung Dornhan | Obere Torstraße 2 | 72175 Dornhan | Fon: 07455 9381-0 | Fax: 07455 9381-33 | E-Mail schreiben
© 2013 Stadt Dornhan - cm city media GmbH
zur Startseitezur Startseite